In unserer Praxis haben Sie verschiedene Möglichkeiten zur Entgegennahme von Leistungen:
Als:
- Selbstzahler (ohne abrechnungsfähige Verordnung)
- Selbstzahler (aufgrund ärztlicher Verordnung - Privatpatient) *)
- Selbstzahler (im Rahmen des Sektoralen Heilpraktikers Physiotherapie)
- BG-Patient (mit Verordnung der verschiedenen Berufsgenossenschaften)
- Patient mit osteopathischer Behandlung
*) Patienten mit Rezepten aus Luxemburg bitten wir die Übernahme der Kosten mit der luxemburgischen Krankenkasse vorab abzuklären.
Honorarvertrag
Zu Beginn der Therapie schließen wir mit Ihnen einen Honorarvertrag ab, in dem wir Sie unter anderem über die entstehenden Kosten aufklären.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung ist Bestandteil des Honorarvertrags und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung und/ oder Ihrer Beihilfestelle.
Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihren Kostenträgern, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.
Haben Sie detaillierte Fragen zu unseren Honoraren & Preisen, sprechen Sie uns gerne an.