Wir bringen Sie in Bewegung.
Wir bringen Sie in Bewegung.

Patienteninformationen

Ihre erste Behandlung

Wir bitten Sie, 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu sein. Für Ihre Behandlung benötigen Sie ein großes und ein kleines Handtuch, welches Sie selbstverständlich für die Dauer Ihrer Therapie in unserer Praxis deponieren können.

Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr Therapeut/In wird Sie darauf wenn notwendig aufmerksam machen.

Gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) bringen bitte ihr Versichertenkärtchen und, wenn sie von der Rezeptgebühr-Zuzahlung befreit sind, den Befreiungsausweis mit.

Sollten Sie zum ersten Mal Patient in unserer Praxis sein, werden wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag machen.

Sie können den Therapiebeginn beschleunigen, indem Sie zum ersten Termin alle relevanten Dokumente (Befunde von Röntgen, CT, MRT –Kernspintomographie, OP-Berichte, etc…) Ihrem Therapeuten mitbringen. Diese werden in der Praxis kopiert und dienen lediglich der Dokumentation Dabei ist Ihnen unsere Schweigepflicht gewiss!

 

Termine

Wir sind eine Einbestellpraxis und jede Behandlung ist nur nach Termin möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz Terminvereinbarung zu wenigen Minuten Wartezeit kommen kann.

 

Terminabsagen

Unsere Praxis ist eine reine Einbestell- / Terminpraxis, d.h. wir vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. 
Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Wir stellen Personal, Behandlungsräumlichkeiten, Zeit und Material in dieser Zeit ausschließlich für Sie zur Verfügung.

Durch versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit, die bereits reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß.

Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin erfolgen.

Bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen 
(egal aus welchem Grund), die nicht wieder belegt werden konnten, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt.

Sollten wir Termine trotz kurzfristiger Absage über unsere Warteliste dennoch wieder vergeben können, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.

Der versäumte Termin kann selbstverständlich weiterhin innerhalb der Fristsetzungen der jeweiligen Krankenkassen nachgeholt werden.

Bitte bringen Sie den unterschriebenen Behandlungsvertrag mit. >Hier herunterladen.

 

Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten

Der Eigenanteil wurde vom Gesetzgeber wie folgt festgesetzt: Der Patient muss für jedes auf Ihn ausgestellte Rezept 10 Euro sowie die anfallende Rezeptgebühr von 10% des aktuellen Rezeptwertes zuzahlen. Diese Zuzahlung bitten wir Sie bei Ihrer zweiten Behandlung zu begleichen.

Der so errechnete Eigenanteil des Patienten hat nichts mit einer Praxisgebühr zu tun, wie diese bei Ärzten üblich ist. Durch die gesetzliche Vorschrift kommt die Zuzahlung des Patienten einer Kostenbeteiligung seiner Ausgaben gleich. Somit müssen alle gesetzlich Versicherten seit Juli 2004 mehr Eigenanteil bezahlen. Die so erhöhte Eigenleistung des Patienten ist also keine willkürlich entstandene Kostenerhöhung durch uns Leistungserbringer.

Danke für Ihr Verständnis!

Behandlungsvertrag
Behandlungsvertrag Internet.pdf
PDF-Dokument [300.9 KB]

Hier finden Sie uns

Praxis für Physiotherapie & Osteopathie Christian Klein

Ottostraße 5
54294 Trier

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Rufen Sie einfach an unter

 

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