Wir bitten Sie, 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu sein. Für Ihre Behandlung benötigen Sie ein großes und ein kleines Handtuch, welches Sie selbstverständlich für die Dauer Ihrer Therapie in unserer Praxis deponieren können.
Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr Therapeut/In wird Sie darauf wenn notwendig aufmerksam machen.
Gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) bringen bitte ihr Versichertenkärtchen und, wenn sie von der Rezeptgebühr-Zuzahlung befreit sind, den Befreiungsausweis mit.
Sollten Sie zum ersten Mal Patient in unserer Praxis sein, werden wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag machen.
Sie können den Therapiebeginn beschleunigen, indem Sie zum ersten Termin alle relevanten Dokumente (Befunde von Röntgen, CT, MRT –Kernspintomographie, OP-Berichte, etc…) Ihrem Therapeuten mitbringen. Diese werden in der Praxis kopiert und dienen lediglich der Dokumentation Dabei ist Ihnen unsere Schweigepflicht gewiss!
Wir sind eine Einbestellpraxis und jede Behandlung ist nur nach Termin möglich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz Terminvereinbarung zu wenigen Minuten Wartezeit kommen kann.
Mit der Vereinbarung eines Termins in unserer Praxis (vor Ort, telefonisch oder per Email), kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines
Dienstvertrages nach § 611 BGB zwischen der Praxis und Ihnen zustande. Dieser bedarf nicht zwingend der Schriftform.
Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahler-Leistung handelt.
Die Praxis verpflichtet sich damit, die für die Behandlung erforderlichen Therapeuten, Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Im
Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
Bei unserer Praxis handelt es sich um eine reine Einbestell- / Terminpraxis - d.h. wir
vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert.
Durch versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine haben wir meist keine Möglichkeit, die bereits reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Dadurch
entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß.
Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden - bei Terminen an einem Montag sowie bei Dauerterminen 48 Stunden - vor dem Behandlungstermin
erfolgen.
Bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen, die nicht wieder belegt werden können, sieht der Gesetzgeber zum Schutz vor Umsatzausfällen
in § 252 BGB und § 615 BGB die Berechnung einer Ausfallvergütung vor.
Dies gilt unabhängig vom Grund oder Verschulden einer Absage.
Wir werden Ihnen daher die für diesen Termin vorgesehene Vergütung privat in Rechnung stellen.
Sollten wir Termine trotz kurzfristiger Absage über unsere Warteliste dennoch wieder vergeben können, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.
Der versäumte Termin kann nachgeholt werden, sofern es die Fristenregelungen der jeweiligen Krankenkassen und die Kapazitäten der Praxis ermöglichen.
Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten
Der Eigenanteil wurde vom Gesetzgeber wie folgt festgesetzt: Der Patient muss für jedes auf Ihn ausgestellte Rezept 10 Euro sowie die anfallende Rezeptgebühr von 10% des aktuellen Rezeptwertes zuzahlen. Diese Zuzahlung bitten wir Sie bei Ihrer zweiten Behandlung zu begleichen.
Der so errechnete Eigenanteil des Patienten hat nichts mit einer Praxisgebühr zu tun, wie diese bei Ärzten üblich ist. Durch die gesetzliche Vorschrift kommt die Zuzahlung des Patienten einer Kostenbeteiligung seiner Ausgaben gleich. Somit müssen alle gesetzlich Versicherten seit Juli 2004 mehr Eigenanteil bezahlen. Die so erhöhte Eigenleistung des Patienten ist also keine willkürlich entstandene Kostenerhöhung durch uns Leistungserbringer.