Wir behandeln Sie gern aufgrund einer Verordnung der verschiedensten Berufsgenossenschaften.
Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung die Verordnung und, sollten Sie bereits im Besitz sein, das Aktenzeichens der Berufsgenossenschaft mit.
Wir rechnen dann für Sie die Leistungen mit der Berufsgenossenschaft direkt ab. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.