Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Behandlung zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.
Häufig gestellte Fragen - FAQs
Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Kann ich bei Ihnen mit EC-Karte zahlen oder ist eine Barzahlung möglich?
Sie können bei uns sowohl mit EC-Karte als auch bar oder per Überweisung zahlen.
Brauche ich eine Verordnung/ ein Rezept vom Arzt oder Ärztin?
Nein, da ich auch Heilpraktiker (Physiotherapie) bin, brauchen Sie nicht unbedingt ein ärztliches Rezept, um meine Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nach einer Erstanamnese und Diagnosestellung durch mich, können Sie von mir therapiert werden. Sind Sie beihilfeberechtigt und/ oder privat versichert, benötigen Sie zur Kostenerstattung eine Privatverordnung.
Nehmen Sie gesetzlich versicherte Patienten an?
Ja, allerdings kann ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten müssen Sie i.d.R. privat übernehmen.
Ist eine Erstanamnese und eine physiotherapeutische Erstbefundung bzw. Diagnosestellung wirklich nötig?
Ja, ohne eine Erstanamnese und damit ohne eine physiotherapeutische Diagnose kann keine seriöse Therapie stattfinden. Zur Erklärung: Nicht jeder Rückenschmerz hat seine Ursache am Bewegungsapparat und nicht jede Schwellung (Ödem) darf mittels Lymphdrainage behandelt werden. Auch können akute Entzündungen gegen eine Therapie zum gegenwärtigen Zeitpunkt sprechen, so dass ich Sie gegebenenfalls erst einmal an einen Arzt verweisen würde. Man spricht in solchen Fällen von "Kontraindikationen" oder auch "Red Flags".
Übernimmt meine Krankenkasse eine Therapie ohne ärztliche Verordnung?
Sollten Sie eine Versicherung haben, die Heilpraktikerkosten übernimmt, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Kasse. Die Rechnung erstelle ich nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ("GebüH).
Kann ich mich auch ohne Therapieabsicht von Ihnen beraten lassen?
Selbstverständlich, Sie können sich auch einmalig von mir untersuchen lassen und auf Grundlage der von mir gestellten physiotherapeutischen Diagnose ohne Therapieabsicht eine Beratung in Anspruch nehmen.
Muss ich ein Handtuch zur Therapie mitbringen?
Wir bitten darum, zur Behandlung ein großes und ein kleines Handtuch mitzubringen, das Sie auch für die Dauer Ihrer Behandlung in unserer Praxis deponieren können. Damit helfen Sie mit, die Umwelt durch unnötige Wäsche zu entlasten.
Sollten Sie einmal kein Handtuch dabeihaben, stellen wir Ihnen selbstverständlich kostenfrei unsere praxisinternen Handtücher zur Verfügung.
Was ist, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Unsere Praxis ist eine Einbestellpraxis, d.h. wir vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind für Sie exklusiv reserviert. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen Termin mind. 24 Stunden vorher absagen – im Falle eines Termins an einem Montag oder einem speziell für Sie reservierten Dauertermin mind. 48 Stunden im Voraus. Sollten Sie einen Termin nicht oder zu spät absagen, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Behandlungsleistung in Rechnung gestellt.
Speichern und schützen Sie meine persönlichen Daten?
Neben der therapeutischen Schweigepflicht hat der Schutz Ihrer persönlichen Daten bei mir höchste Priorität. Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass ich Sie in meiner Praxis umfassend nach Art 13 DSGVO über die Verarbeitung und den Schutz Ihrer Daten informiere (Grundlage Art. 9, Abs. 2 lit. h der DSGVO - Datenschutzgrundverordnung). Mehr Infos finden Sie in meiner Datenschutzerklärung. – Link zur Datenschutzerklärung